Unsere gemeinsamen Vorsätze 
Verhaltenskodex für die Mitarbeiter von PMP
Der vorliegende Verhaltenskodex formuliert die Werte und Grundsätze der Precise Metal Production GmbH & Co. KG, nachstehend „PMP“. Daraus lassen sich Maßstäbe für ein ethisches und verantwortungsbewusstes Handeln ableiten, die für alle Mitarbeiter und Führungskräfte, die Geschäftsleitung sowie Geschäftspartner von PMP gelten.
Jeder Einzelne ist verpflichtet, den hohen Erwartungen gerecht zu werden, die durch den Verhaltenskodex gestellt werden.
Führung und Umgang miteinander
Im Arbeitsalltag ist Achtung und Respekt vor Kollegen, Vorgesetzten und Mitmenschen oberstes Gebot in jeder Situation. Jeder Einzelne hat deswegen jederzeit folgende Grundsätze zu beachten:
Auf allen Ebenen und Hierarchien ist ein respektvoller Umgang untereinander zu beachten.
PMP duldet keine Diskriminierung, insbesondere unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
PMP erwartet außerdem, dass jeder Mitarbeiter fair behandelt und nicht belästigt, beleidigt oder bedroht wird.
Umgang mit Dritten, wie Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit
PMP erwartet ein verantwortungsbewusstes, ethisch korrektes und integres Verhalten von allen Beschäftigten. PMP pflegt traditionell gute Beziehungen zu ihren Geschäftspartnern, welche auf einem hohen Qualitätsniveau der gelieferten Produkte und Dienstleistungen, Verfügbarkeit und wettbewerbsfähigen Preisen beruhen. Dazu gehört auch die Pflege der Kontakte von PMP- Mitarbeitern zu Kunden und Lieferanten. PMP verpflichtet sich weiterhin, offen, integer und verantwortungsvoll mit öffentlichen Amtsträgern zusammen zu arbeiten.
Qualitätsbewusstsein
Die Qualität der Produkte von PMP ist die Basis des Vertrauens der Kunden von PMP. Jeder Mitarbeiter ist für die Sicherstellung qualitativer Arbeit verantwortlich. Dabei ist auf die Qualität der zur Verfügung gestellten Teile und auch weitergegebenen Teile zu achten und diese gegebenenfalls intern zu reklamieren. Für qualitatives Arbeiten ist auf die Verwendung der richtigen Hilfsmittel und auf die richtige Bedienung der Maschinen zu achten. Ziel eines jeden muss es sein, jederzeit 100% Qualität abzuliefern.
Sicherheit und Nachhaltigkeit
Im Rahmen des Engagements von PMP für eine nachhaltige Entwicklung bemüht sich PMP proaktiv um den Einsatz neuer und nachhaltiger Technologien und Verfahren und ist bestrebt, die Einwirkung auf die Umwelt möglichst gering zu halten. PMP unternimmt alle zumutbaren und umsetzbaren Schritte, um eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Alle Mitarbeiter sind im Rahmen ihrer Tätigkeiten vollumfänglich persönlich dafür verantwortlich, an ihrem Arbeitsplatz nach bestem Wissen, ihren Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechend für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz zu sorgen. Jeder ist aufgefordert, Bereiche ausfindig zu machen, in denen Verbesserungen möglich sind und sich kontinuierlich für eine bessere Arbeitsumgebung einzusetzen. Auf Sicherheit im Allgemeinen, die Vermeidung von Arbeitsunfällen und die ständige Verbesserung des Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten im Speziellen muss ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Die Mitarbeiter von PMP verpflichten sich, die entsprechende Sicherheitsausstattung zu tragen und die Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sowie ihre eigene und die Gesundheit anderer Mitarbeiter von PMP maximal zu schützen.
Konformes Verhalten und Ahndung von Verstößen
Jeder Verstoß gegen den Verhaltenskodex und darin enthaltene Regelungen ist ein schwerwiegender Fall und kann Bußgelder oder Konventionalstrafen für PMP oder einzelne Mitarbeiter nach sich ziehen, welche sogar strafrechtlich verfolgt werden können. Verstöße werden nicht toleriert. Je nach den Umständen eines Verstoßes kann PMP arbeitsrechtliche Konsequenzen beschließen, einschließlich Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Von Geschäftspartnern begangene Verstöße werden zivil- und strafrechtlich geahndet. Mitarbeiter werden gebeten Fehlverhalten von Kollegen anzusprechen und die betroffene Person zu richtigem Verhalten anzuregen.
Umgang mit Informationen, wie Geschäftsgeheimnisse und sensible Daten
Unternehmensinterne Informationen, welche Geschäftsgeheimnisse oder sensible Daten darstellen, sind streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten nur offengelegt werden, wenn die Personen diese auch nachweislich benötigen und zu deren Erhalt berechtigt sind. Die vertraglichen Geheimhaltungspflichten sind während und auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuhalten. Personenbezogene Daten werden nur zu dem festgelegten legitimen Zweck und nur übereinstimmend mit den anwendbaren Gesetzen erhoben, verarbeitet und genutzt.
Korruption und Umgang mit Geschenken und Einladungen
PMP toleriert keine Art von Erpressung, Bestechung und Korruption. Dies beinhaltet unzulässige Angebote oder Annahmen von Zahlungen oder Geschenken an oder von Mitarbeitern und Geschäftspartnern, die den Anschein erwecken könnten, dass eine bevorzugte Behandlung gewollt ist. Ausnahme sind Werbegeschenke, die einen geringen Wert (ca. 20 €) darstellen, der nicht dazu angetan ist, den Tatbestand einer Beeinflussung zu erfüllen oder Einladungen, die einen überwiegenden arbeitsbezogenen Charakter haben. PMP leistet oder vergibt keine Zahlungen oder wertvollen Geschenke, um Mitarbeiter von Behörden oder Unternehmen dazu zu verleiten, PMP einen ungerechtfertigten geschäftlichen Vorteil zu verschaffen.
Jeder Mitarbeiter von PMP ist aufgefordert Situationen zu vermeiden, in denen persönliche Interessen, und sei es nur dem Anschein nach, mit den Interessen von PMP in Konflikt geraten. Ein Interessenkonflikt liegt sodann vor, wenn die persönlichen Interessen im Widerspruch zu den Interessen von PMP stehen und sich dadurch Loyalitätskonflikte ergeben könnten.
Wirtschaftliches Handeln im Kontext zu rechtlichen Vorgaben, wie Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards
PMP verpflichtet sich der Beachtung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Menschenrechte und zur Einhaltung der jeweiligen nationalen Arbeitsgesetze und sonstigen Vereinbarungen zum Schutz der Arbeitnehmer. PMP toleriert weder Kinder- noch Zwangsarbeit.
PMP erwartet, dass sich ihre Geschäftspartner ebenso an diese anwendbaren Gesetze halten, ihren Vertragsverpflichtungen nachgehen und ihre Geschäftspartner ebenso dementsprechend verpflichten.
Integrität und rechtskonformes Verhalten
Integrität ist das tatsächliche wie auch wahrgenommene ethische Geschäftsverhalten, das im Einklang mit dem Verhaltenskodex von PMP steht. Zur Integrität gehört zudem die Einhaltung aller anwendbarer Gesetze und Normen. Von allen Beteiligten bei PMP sowie von allen Geschäftspartnern wird die Einhaltung der Rechtsnormen und der Regelungen dieses Verhaltenskodex erwartet, um der Integrität von PMP beizutragen. PMP legt Wert darauf, dass Kritik zunächst intern gegenüber Führungskräften und/oder der Geschäftsführung geäußert wird und nicht sofort in sozialen Medien oder Medien kundgegeben wird. Alles, was über eine unternehmensöffentliche sachliche Kritik hinausgeht, falsch ist oder grobe, ehrverletzende Beleidigungen darstellt, wird nicht toleriert und geahndet.
Verhaltenskodex für unsere Lieferanten
Dieser Verhaltenskodex stellt die Mindestanforderung an ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln gegenüber Menschen, Gesellschaft und Umwelt und bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten.
Einleitung
Die Precise Metal Production GmbH & Co. KG (nachfolgend kurz auch „PMP“ genannt] pflegt einen vertrauensvollen Umgang mit ihren Geschäftspartnern. Dabei lässt sich PMP unter anderem von Aspekten wie Integrität, Ethik, Nachhaltigkeit und gesetzeskonformem Verhalten leiten. Dieses Verhalten erwartet PMP auch von Seiten seiner Geschäftspartner, seien dies nun Kunden oder Lieferanten (aller Stufen).
Der vorliegende Verhaltenskodex für Lieferanten (nachfolgend kurz auch Lieferantenverhaltenskodex genannt) basiert auf dem Verhaltenskodex von Precise Metal Production GmbH & Co. KG und gibt in konkreter Form wieder, was PMP diesbezüglich von seinen Lieferanten erwartet und wozu sich diese PMP gegenüber verpflichten.
Arbeitsschutz
Die Lieferanten verpflichten sich, die anwendbaren Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen einzuhalten und sorgen für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Schließlich verpflichten sich die Lieferanten ihre Beschäftigten in allen Arbeitsschutzthemen angemessen zu schulen, in einer Sprache, die sie verstehen.
Umweltbezogene Pflichten
Die Lieferanten verpflichten sich, die jeweils anwendbaren Umweltgesetze, Umweltregularien und Umweltstandards einzuhalten. Soweit Umweltgesetze, Umweltregularien und Umweltstandards Melde- oder sonstige Mitwirkungspflichten von Lieferanten enthalten, werden die Lieferanten diesen Melde- oder sonstige Mitwirkungspflichten aus eigener Initiative, vollständig und innerhalb vorgeschriebener Fristen nachkommen. Auch bei Fehlen entsprechender gesetzlicher Pflichten werden die Lieferanten PMP auf dessen Aufforderung nach Kräften zeitnah unterstützen.
PMP erwartet von seinen Lieferanten entlang der Lieferkette ein adäquates Gefahrenstoffmanagement einzurichten und kontinuierlich daran zu arbeiten, Gefahrenstoffe in den Produkten zu vermeiden und negative Umweltauswirkungen zu reduzieren.
Erklärung des Lieferanten
Hiermit bestätigen wir den Erhalt des Lieferantenverhaltenskodexes und verpflichten uns, die Grundsätze und Anforderungen des Lieferantenverhaltenskodexes von PMP einzuhalten. Wir bestätigen ebenfalls, dass mit seiner Unterzeichnung dieser Lieferantenverhaltenskodex Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen uns und PMP wird. Sollten sich zwischen dem Lieferantenverhaltenskodex und des bestehenden Vertragsverhältnisses Widersprüche ergeben, so gilt die jeweils weitergehende Regelung.
Soziale Verantwortung
Die Precise Metal Production GmbH & Co. KG (nachfolgend kurz auch „PMP“ genannt) pflegt einen vertrauensvollen Umgang mit ihren Geschäftspartnern. Dabei lässt sich PMP unter anderem von Aspekten wie Integrität, Ethik, Nachhaltigkeit und gesetzeskonformem Verhalten leiten. Dieses Verhalten erwartet PMP auch von Seiten seiner Geschäftspartner, seien dies nun Kunden oder Lieferanten (aller Stufen).
Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit
Die Lieferanten verpflichten sich, keine Form von Zwangs- oder Kinderarbeit zu praktizieren. PMP orientiert sich an der Definition von Kinderarbeit gestützt auf den Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Wenn ein lokales Gesetz ein höheres gesetzliches Mindestalter für Arbeitskräfte oder eine längere Schulpflicht vorschreibt, so gilt das höhere Alter.
Verbot von Diskriminierung und Ungleichbehandlung
Die Lieferanten verpflichten sich, nicht nach Alter, Geschlecht, Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religion oder der politischen Meinung zu diskriminieren.
Wahrnehmung von Arbeitnehmerrechten
Die Lieferanten verpflichten sich, die jeweils anwendbaren Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu achten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die aktive Wahrnehmung ihrer Rechte zu garantieren.
Der vorliegende Verhaltenskodex für Lieferanten (nachfolgend kurz auch Lieferantenverhaltenskodex genannt) basiert auf dem Verhaltenskodex von Precise Metal Production GmbH & Co. KG und gibt in konkreter Form wieder, was PMP diesbezüglich von seinen Lieferanten erwartet und wozu sich diese PMP gegenüber verpflichten.
Arbeitszeiten und Vergütung
Die Lieferanten verpflichteten sich, die jeweils anwendbaren Gesetze und Vorschriften zur Beschränkung von Arbeitszeiten und der Gewährung von Ruhezeiten, Ruhepausen und Urlaub einzuhalten. Weiter verpflichten sich die Lieferanten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend der jeweils anwendbaren Gesetze und Vorschriften zu entlohnen und ihnen gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit zu garantieren.
Konfliktmineralien
Die Lieferanten verpflichten sich, die jeweils anwendbaren Gesetze und Vorschriften über Konfliktmineralien zu beachten. Sollten Produkte, die von den Lieferanten hergestellt und/oder geliefert werden Zinn, Tantal, Wolfram oder deren Erze oder Gold enthalten, so ist dies PMP umgehend und unaufgefordert anzuzeigen.
Weitere Verhaltensaspekte
Die Lieferanten verpflichten sich, zu rechtmäßigem Handeln sowie zur Integrität im Geschäftsverkehr. Dies umfasst insbesondere die folgenden Themenbereiche:
Lauterer und fairer Wettbewerb
Die Lieferanten verpflichten sich, im Wettbewerb lauter und fair zu verhalten und die jeweils anwendbaren wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Kartellgesetze einzuhalten und sicher zu stellen, dass weder ihre Dienstleistungen noch ihre Waren die Schutzrechte von PMP und/oder von Dritten verletzen. Nicht toleriert werden hier insbesondere Preisabsprachen mit Wettbewerbern, Marktaufteilungen mit Wettbewerbern und der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Preisdiskriminierung und andere Verhaltensweisen.
Nichtgewähren und/oder Empfang von unzulässigen Vorteilen
Die Lieferanten stellen sicher, dass Politikern (einschließlich derer Familienangehörigen und Verwandten), Behörden oder Behördenmitgliedern, Geschäftspartnern oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (einschließlich PMP-Mitarbeiterinnen und PMP-Mitarbeitern) oder Behördenmitgliedern weder direkt noch indirekt unzulässige Vorteile, welcher Art auch immer verschafft werden. Die Lieferanten verpflichten sich, dass ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch keine unzulässigen Vorteile fordern oder annehmen. Ein Vorteil ist aus Sicht von PMP dann unzulässig, wenn dessen Art und Umfang dazu geeignet ist, Handlungen und Entscheidungen des Empfängers zu beeinflussen.
Verbot der Geldwäsche
Als Lieferant von PMP stellen sie sicher, dass die anwendbaren Gesetze und Vorschriften zur Vermeidung von Geldwäsche eingehalten werden und wenn immer möglich auf den Einsatz von Bargeld bei geschäftlichen Transaktionen verzichtet wird.
Wahrung von Geschäftsgeheimnissen
Die Lieferanten verpflichten sich, dass geschäftliche Informationen, finanzielle oder wettbewerbsrelevante Informationen, stets vertraulich und im Einklang mit Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen behandelt werden. Die Lieferanten sind angehalten, entsprechende Vorkehrungen zum Schutz solcher Informationen zu treffen.
Import & Exportkontrolle
Die Lieferanten verpflichten sich, alle anwendbaren Exportkontrollen, Sanktionen, Zollgesetze und Vorschriften‚ einschließlich der anwendbaren Handelsbeschränkungen, Embargos und andere Restriktionen für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen einzuhalten. Insbesondere verpflichten sich die Lieferanten sicherzustellen, dass sie selbst, ihre wirtschaftlichen Berechtigten, alle ihre Vertreter und andere von ihnen eingesetzten Subunternehmer nicht auf einer der geltenden Sanktionslisten als sanktioniertes Unternehmen und/oder Person aufgeführt sind.
Allgemeine Regelungen
Im Falle eines Verdachtes auf Verstöße der im Lieferantenverhaltenskodex festgelegten Standards und Regelungen sowie zur Absicherung der Lieferkette, erklären sich die Lieferanten damit einverstanden, dass PMP Audits zur Überprüfung einer Einhaltung des Lieferantenverhaltenskodex auf den Betriebsgrundstücken und Geschäftsräumlichkeiten des Lieferanten zu den üblichen Geschäftszeiten nach angemessener Vorankündigung, von nicht weniger wie 14 Arbeitstagen, durchführt. PMP ist ermächtigt, mindestens einmal pro Jahr ein Audit beim Lieferanten durchzuführen.
Die Lieferanten sind verpflichtet, auf Verlangen von PMP die Auskünfte zu erteilen und Zugang zu den Unterlagen zu gewähren, die PMP zur Durchführung der ihr durch diesen Lieferantenverhaltenskodex übertragenen Rechte benötigt. Die Verpflichtung erstreckt sich auch auf Auskünfte über verbundene Unternehmen, sowie Unterlieferanten, soweit das Unternehmen die Informationen zur Verfügung hat oder auf Grund bestehender rechtlicher Verbindungen zur Beschaffung der verlangten Informationen in der Lage ist.
Jeder Verstoß eines Lieferanten gegen Bestimmungen dieses Lieferantenverhaltenskodex wird als Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betrachtet und gibt PMP das Recht, aber nicht die Pflicht, adäquate Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Audit mit Kostenfolgen, Auflösung der Geschäftsbeziehung, Vertragskündigung, usw.).
Die Lieferanten verpflichten sich sicherzustellen, dass ihre Arbeitnehmer, die Vorgaben dieses Lieferantenverhaltenskodex einhalten und treffen für die Umsetzung der Anforderungen alle erforderlichen Vorkehrungen.
Weiterhin sind die Lieferanten von PMP angehalten, ihre Unterlieferanten ebenfalls auf die Einhaltung und Umsetzung der Anforderungen dieses Lieferantenverhaltenskodex zu verpflichten.
